Ziele der Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit hat das Ziel, Kinder und Jugendliche in ihrer allgemeinen Entwicklung zu begleiten, zu unterstützen und zu fördern, wobei sie ressourcenorientiert arbeitet.
Darüber hinaus gibt sie Hilfestellung beim Aufbau und der Stabilisierung von
- Eigenverantwortung
- Selbständigkeit sozialer Kompetenz
- und dem Einüben demokratischer Strukturen, die es ermöglichen, dass alle am Schulleben Beteiligte voneinander lernen.
Die Schulsozialarbeit ist ein Bindeglied zwischen Jugendhilfe und Schule.
Schulbezogene Jugendsozialarbeit (nach § 13 KJHG)
- Schulbezogene Hilfen für benachteiligte und gefährdete Kinder und Jugendliche, z. B. Schüler mit Lern- und Leistungsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten, Problemen im Sozialverhalten, Schulunlust, Gewaltbereitschaft, Beziehungsstörungen, Abschlussgefährdungen
- Beratung bei individuellen Problemen in Elternhaus und Schule
- sozialpädagogische Hilfen bei gravierenden Einschnitten im Leben von Kindern und Jugendlichen (z.B. Trennung der Eltern)
- Beratung von Eltern, Lehrern und Schulleitern in Bezug auf benachteiligte Kinder und Jugendliche.
Jugendberufshilfe und Berufsvorbereitung (nach § 13 KJHG)
- Orientierungshilfen z.B. über Exkursionen, Vermittlung, Begleitung und Nachbereitung von Praktika
- Bewerbungs- und Vermittlungshilfen
- Unterstützung bei der Berufsfindung
- Ergänzung des schulinternen Unterrichtsgeschehens durch Maßnahmen
- Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit