In unserer Schule sollen sich alle wohlfühlen. Wenn viele Menschen zusammenarbeiten, helfen Regeln dieses Ziel zu erreichen. Deshalb hat die Gesamtlehrerkonferenz mit Zustimmung der Schulkonferenz unter Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern sowie Eltern die folgende Schul- und Hausordnung beschlossen.
Sie soll Grundlage für ein geordnetes, rücksichtsvolles und friedliches Zusammenleben in der Schule sein. Diese Schul- und Hausordnung hat Gültigkeit für alle Personen, die sich auf dem Schulgelände bzw. im Schulgebäude aufhalten.
a) Vor Schulbeginn halten sich die Schülerinnen und Schüler vor den Schulhauseingängen auf. Die Außentreppe muss aus Sicherheitsgründen frei bleiben. Schulbeginn ist in der Regel 7.35 Uhr. Der Unterricht beginnt um 7.40 Uhr. Ist zehn Minuten nach Beginn der Stunde noch keine Lehrerin / kein Lehrer anwesend, so verständigt die Klassensprecherin / der Klassensprecher die Schulleitung.
b) Der Vormittagsunterricht endet in der Regel um 13 Uhr. Nach dem Unterricht werden die Unterrichtsräume in ordentlichem Zustand verlassen. Verantwortlich dafür sind alle Schüler sowie der Ordnungsdienst, der vom Klassen- oder Fachlehrer bestimmt wird.
Nach dem Vormittagsunterricht verlassen die Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude. Zum Nachmittagsunterricht erscheinen sie frühestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn und bleiben auf dem Schulhof.
Empfehlung: An der Klassenzimmertür kann eine Checkliste angebracht werden, die vorschreibt, wie das Klassenzimmer am Ende des Unterrichts verlassen werden muss.
c) Schülerinnen und Schüler dürfen während der Unterrichtszeit und während der Pausen den Schulbereich grundsätzlich nicht verlassen. Ausnahmen sind nur mit Genehmigung einer Lehrkraft möglich.
a) Die Fünfminutenpause hat den Sinn, sich auf die folgende Stunde vorzubereiten und den Raumwechsel zu ermöglichen. Folglich ist ein Aufenthalt auf den Gängen nicht erlaubt.
b) Die großen Pausen dienen den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrerinnen und Lehrern zur Erholung und Stärkung. Die Schülerinnen und Schüler verlassen zügig das Schulhaus und halten sich auf dem Pausengelände auf. Das Pausengelände umfasst die beiden Schulhöfe sowie die angrenzenden vom Hof einsehbaren Wiesenbereiche (wetterabhängig). Wetterbedingte Ausnahmeregelungen trifft die Schulleitung.
c) Aus Sicherheitsgründen ist der Aufenthalt in den Treppenhäusern und auf der Eingangstreppe nicht erlaubt.
d) Das Werfen von Schneebällen ist aus Sicherheitsgründen verboten.
Fachräume dürfen aus Sicherheitsgründen nur zusammen mit einer Lehrkraft betreten werden.
a) Die Bestimmungen und Vorgaben des Jugendschutzgesetzes gelten selbstverständlich für alle Schülerinnen und Schüler, deshalb können Abweichungen davon nicht geduldet werden, d.h. das Rauchen, Alkohol und sonstige Drogen sind auf dem gesamten Schulgelände verboten.
b) Bei Betreten des Schulgeländes ist das Handy auszuschalten. Lehrkräfte können Ausnahmen genehmigen. Geräte der Unterhaltungselektronik, z.B. MP3-Player, bleiben auf dem Schulgelände ausgeschaltet.
c) Gemäß der Beschilderung ist das Befahren des Schulhofes nicht erlaubt.
d) Alles, was den Schulbetrieb stört oder Sach- und Gesundheitsschäden verursachen kann, ist verboten (Waffen und Gegenstände, die als Waffe benutzt werden können - auch Attrappen -, Laserpointer, usw.)
e) Die Verunreinigung des Schulhauses, insbesondere durch Kaugummis, Essensreste und andere Abfälle, ist zu vermeiden. Kaugummikauen ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.
f) Die Schülerinnen und Schüler kommen in angemessener Kleidung zum Unterricht.
a) Nach dem Unterricht werden die Unterrichtsräume und das Schulhaus in ordentlichem Zustand verlassen.
b) Schülerinnen und Schülern, die zur Nachmittagsbetreuung kommen, ist zwischen 13 Uhr und 13.30 Uhr der Aufenthalt in der Schule nicht gestattet.
c) Für Wertsachen ist jeder selbst verantwortlich. Fundstücke werden beim Hausmeister abgegeben. Die Schule haftet nicht für Verluste.
d) Bei Beschädigungen gilt das Verursacherprinzip, d.h. wer einen Schaden verursacht, wird haftbar gemacht.
Blanc-und-Fischer-Schule Sulzfeld
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